Seit dem 01.01.2009 haben die Gemeinden des Bezirk Affoltern die gesetzlich vorgeschriebene periodische Schutzraumkontrolle PSK der Privaten Schutzräume neu organisiert.
Die Politischen Gemeinden des Bezirks Affoltern hatten sich im Herbst 2008 per Gemeinderatsbeschluss für eine gemeinsame Lösung der PSK ausgesprochen. Der Auftrag für die Schaffung einer Teilzeit-Arbeitsstelle sowie die Durchführung der PSK wurde dem Sicherheitszweckverband Albis (SZVA) übertragen. Durch diese regionale Lösung können auch die Kosten pro Schutzraumkontrolle, welche durch die Gemeinden finanziert, gesenkt werden.
Die Schutzraumkontrolle Albis hat ihre Arbeit in den Gemeinden Affoltern am Albis, Aeugst am Albis, Hausen am Albis, Kappel am Albis, Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach und Rifferswil bereits per 01.01.2009, in der Gemeinde Hedingen per 01.01.2010, sowie in der Gemeinde Bonstetten per 01.01.2018 aufgenommen.
Die Kontrolle der Privaten Schutzräume erfolgt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Turnus von 6 Jahren. Die Schutzräume werden dabei einer umfänglichen Funktionskontrolle unterzogen. Die Einsatzbereitschaft sowie Mängel/Reparaturen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Die Kosten der Schutzraumkontrollen gehen zu Lasten der Gemeinden. Die Mängelbehebung sowie allfällige Reparaturen und Nachrüstungen müssen jedoch vom jeweiligen Eigentümer übernommen werden. Die Ankündigung der Kontrolle erfolgt schriftlich an den Eigentümer des Gebäudes in dem der Schutzraum untergebracht ist.
Verantwortlich:
Alfred Haab
Leiter PSK